Fünf Thesen gegen die Prohibition

Mathias Bröckers über einen Professorenappell zum Betäubungsmittelgesetz und die Legalisierung von Rauschmitteln

  • Mathias Bröckers
  • Lesedauer: 3 Min.

Juristen sind sich normalerweise nur in seltenen Fällen einig und Professoren treten in der Regel mit wissenschaftlichen Monografien an die Öffentlichkeit. Umso erstaunlicher ist es also, wenn sich 106 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren deutscher Universitäten zusammentun und eine Resolution an die Abgeordneten des Bundestags verfassen - doch eben dies ist im Herbst 2013 geschehen. Der Grund für diese Einigkeit und die Dringlichkeit einer Resolution, die von knapp 40 Prozent aller Lehrstuhlinhaber für Strafrecht unterzeichnet wurde: »Die Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes«.

In Artikeln oder Fachaufsätzen hatten einige Juristen schon seit langem und vereinzelt die Meinung geäußert, dass das Strafrecht kein geeignetes Mittel ist, die gesundheits- und sozialpolitischen Probleme des Drogenmissbrauchs zu lösen. Dass sie sich zusammen und mit einem Appell an das Parlament als Gesetzgeber gewandt haben, macht deutlich, wie sehr die Destruktivität und Kontraproduktivität des »War On Drugs« mittlerweile Überhand gewonnen haben. Ihre dringende Forderung, das Betäubungsmittelstrafrecht zu reformieren, begründen die Juristen einerseits mit der weltweiten »Erfolglosigkeit der strafrechtlichen Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot« und zum anderen mit den aktuellen »Auswüchsen der Kriminalisierung«: »Die Finanzierung des Taliban-Terrorismus in und aus Afghanistan erfolgt allen Erkenntnissen zufolge weitgehend über den Schwarzmarkt mit Heroin und Haschisch. Und: Tausende von Toten in dem aktuellen ›Krieg der Drogenkartelle‹ in Mexiko sind weitgehend den Kartellkämpfen um exorbitante Profite auf dem Schwarzmarkt zuzurechnen.«

Einen weiteren Anlass für ihre Initiative lieferten die verschiedenen Experimente mit der liberalisierten Zugänglichkeit oder Vergabe von bislang illegalen Drogen, die zum Beispiel in den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und Portugal nicht zu der befürchteten Ausweitung des Konsums geführt haben. Die wird voraussichtlich auch in Colorado ausbleiben, wo seit Jahresbeginn Cannabis legal erworben werden kann. In dem US-Bundesstaat hatten sich die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum für die Freigabe ausgesprochen.

Der Appell der Juristen an den Bundestag wird im Weiteren mit fünf Thesen begründet:

1. Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf: Nicht ihre Wirkung ist das Problem, sondern die repressive Drogenpolitik schafft Probleme.

2. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt: Sie soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann das Verbot dieses Ziel nicht erreichen. Das zeigen alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen.

3. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft: Sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt; sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat. Durch massive Machtanballung bei Kartellen und Mafia nimmt die Gefahr eines Scheiterns der Zivilgesellschaft zu.

4. Das Verbot ist unverhältnismäßig kostspielig: Die Bürger werden Opfer der Beschaffungskriminalität. Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.

5. Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten: Sie werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben. Es gibt keinen Verbraucher- und Jugendschutz. Riskante Konsumformen werden gefördert und die Konsumenten werden gefährlichen Krankheiten ausgesetzt (zum Beispiel AIDS und Hepatitis C).

Für Menschen, die sich mit Drogenpolitik befassen, mögen diese Argumente vielleicht nicht sehr viel Neues enthalten. Doch in der Politik angekommen sind noch nicht. Bemerkenswert aber ist ohne Zweifel, dass nun nicht mehr - wie vor Jahrzehnten und bis heute - junge Studenten an den Universitäten »Legalize it!« fordern, sondern gestandene und renommierte Professoren. Bleibt nur zu hoffen, dass die Politik, das gesetzgebende Parlament, diesen Appell juristischer Experten hören möge und endlich aktiv wird. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und der Welt.

Die Petition ist im Netz zu finden: tinyurl.com/oo64ju9

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