Gericht stoppt A 14-Bau – vorläufig

Auswirkungen der Trasse bei Colbitz auf die Umwelt müssen erneut untersucht werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 14 vorerst gestoppt und Planungsfehler als Grund genannt. Die kritisierten Mängel können aber beseitigt werden.

Die Autobahn 14 von Magdeburg nach Schwerin kann in einem Teilabschnitt nördlich von Magdeburg zunächst nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte gestern die entsprechen Planungen für »rechtswidrig und nicht vollziehbar« (Aktenzeichen: BVerwG 9 A 4.13).

Das vorläufige Verbot des Weiterbaus der Trasse betrifft das dritte Teilstück der rund 155 Kilometer langen Strecke, die einmal die Landeshauptstädte von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verbinden soll. Bevor das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, gegen das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland mit Erfolg geklagt hatte, den Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle weiterbauen darf, muss es eine neue Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt anstellen.

In der Sprache der Juristen wird dies als Umweltverträglichkeitsprüfung bezeichnet. Das betrifft unter anderem Auswirkungen, die durch den Bau und Betrieb d...


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