nd-aktuell.de / 09.01.2014 / Gesund leben / Seite 10

Zuzahlungsbefreiungen müssen erneuert werden

Berlin. Die Zuzahlungsbefreiungen für 2013 sind nicht mehr gültig. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich aber schon jetzt bei ihrer Krankenkasse oder über den Zuzahlungsrechner der Apotheker auf www.aponet.de über ihre Belastungsgrenze informieren. 7,4 Millionen Patienten sind zuzahlungsbefreit, 6,9 Millionen davon sind chronisch kranke Menschen, die von Zuzahlungen befreit sind, wenn diese ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens überschreiten. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Alle anderen Patienten zahlen zur Krankenhausbehandlung, bei Heil- und Hilfsmitteln, Rehabilitation oder Fahrkosten zu. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten. nd