Gericht: Kündigung nach Waffenaffäre hinfällig

  • Lesedauer: 1 Min.

Oberndorf. Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in einen illegalen Waffendeal verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Der Konzern habe sich nicht ausreichend bemüht, diesen schwerwiegenden Verdacht gegen die beiden Angestellten zu erhärten, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen am Mittwoch (Az.: 12 Ca 154/13 und 12 Ca 155/13). Heckler & Koch will das Urteil voraussichtlich anfechten. Den Richtern ging es nur um diese arbeitsrechtliche Frage. Wer bei dem Konzern in Oberndorf (Baden-Württemberg) tatsächlich die Verantwortung für die Lieferung Tausender Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen trägt, mussten sie nicht entscheiden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gehen weiter. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal