nd-aktuell.de / 20.01.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

EU-Kommission verbietet Klonfleisch - vorläufig

Produkte sollen nicht in die Lebensmittelkette gelangen - Kontrollen sind jedoch schwierig

Marian Krüger
Da Klonfleisch Europas Verbrauchern ein Gräuel ist, wird ein Verbot vorbereitet. Für das Freihandelsabkommen mit den USA bleibt jedoch ein großes Schlupfloch.

Lebensmittel von geklonten Tieren sollen EU-weit verboten werden. Das betrifft sowohl das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion als auch die Einfuhr von Klonfleisch oder lebenden Klontieren aus Drittstaaten. Die EU-Kommission hält Klonfleisch zwar für ungefährlich, will mit Rücksicht auf die Verbraucher aber dafür sorgen, dass Lebensmittel von Klontieren »nicht in die Lebensmittelkette gelangen«. Das Verbot gilt allerdings nur vorläufig, da sich die Akzeptanz unter den Verbrauchern verbessern könnte.

In den vergangenen Jahren hatte es im Agrarministerrat immer wieder Versuche von einzelnen EU-Staaten gegeben, die Einfuhr von Klonfleisch zu gestatten. Allerdings stellten sich das Europaparlament und die einschlägigen Verbände quer. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Jürgen Abraham, distanzierte sich schon 2009 von den Plänen: »Wir lassen uns dieses Thema nicht von EU-Bürokraten und Tierzüchtern aufzwingen.«

Die Klonfleischproduzenten sitzen jedoch gar nicht in Europa, sondern in den USA, Kanada, Argentinien, Australien und Brasilien. Von der Klontechnik versprechen sie sich vor allem, das Erbmaterial sogenannter »Elitetiere« vervielfältigen zu können. Das ist bislang allerdings nur die monströse Theorie. Praktisch ist die Klontechnik im wahrsten Sinne des Wortes zu fast 90 Prozent eine Totgeburt. Denn nur 6 bis 15 Prozent der eingepflanzten Klone überleben im Leib der Muttertiere. Und auch die Muttertiere verrecken massenweise, wegen der »außergewöhnlichen« Körpergröße der Nachkommen und anderer »Anomalien der Klone«, wie es sehr diskret in einem aktuellen Bericht an die Kommission heißt. Dennoch beharrt die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA seit 2008 darauf, dass das Klonfleisch eine genauso feine Sache ist wie der Rest unserer Lebensmittel. Allerdings lehnen 80 Prozent der Europäer Klonfleisch vehement ab. Sie hegen, wie es im Bericht heißt, die »unbegründete Annahme«, dass Nahrung, die Klonfleisch enthält, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstelle.

Auch die EU-Kommission ist trotz der Pläne nicht gerade zur Vorkämpferin des Verbraucherschutzes mutiert. Verboten wird nämlich nur das Inverkehrbringen von Klontierfleisch, nicht aber das von deren Nachkommen, den sogenannten »Filialgenerationen«. Presseberichten zufolge soll EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg ursprünglich eine Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel aus Klontier-Nachkommen verlangt haben. Allerdings wurde er von der europäischen Agrarlobby ausgebremst, deren Vertreter sich sonst gern lautstark als Klonfleisch-Gegner zeigen. Doch da die Kennzeichnung und Rückverfolgung von Produkten, die von verschiedenen Filialgenerationen stammen, erheblich mehr Lebensmittel und eine wesentliche größere Anzahl von Tieren in der EU betreffen würde, spielt die Industrie nicht mehr mit. Und weil die »Drittländer« keine Systeme zur Kennzeichnung von Klonprodukten einführen wollen, führen wir eben auch keine ein, weil sonst erhebliche »Störungen des Handels« befürchtet werden. Und das wäre schließlich auch nicht gut für das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA.