Einigung bei doppelter Staatsangehörigkeit

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Hamburg. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gibt es laut »Spiegel« Überlegungen über eine Neuregelung. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Nationalität entscheiden müssen, wenn sie volljährig werden. Als problematisch erweise sich jedoch die Frage, wie Betroffene nachweisen sollen, dass sie in der Bundesrepublik aufgewachsen sind. epd/nd

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