Warnung vor Ausnahmen beim Mindestlohn

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Berlin. Die Bundesregierung darf bestimmte Arbeitnehmer nicht einfach vom geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ausnehmen. Rentner und Studenten dürfen nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nicht außen vor bleiben, wenn die Regierung 8,50 Euro flächendeckend als Minimum festlegt. Damit widerspricht der wissenschaftliche Dienst nach einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« Plänen von CDU und CSU. Das Gutachten war von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, angefordert worden. Laut Koalitionsvertrag soll zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt werden. Er soll aber erst zwei Jahre später, von 2017 an, »uneingeschränkt« gelten. epd/nd

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