nd-aktuell.de / 22.01.2014 / Ratgeber / Seite 28

Können sich Bahnreisende auf Sitzplatzreservierungen tatsächlich verlassen?

Reiserecht

Viele Bahnreisende erwerben zusammen mit der Fahrkarte eine Sitzplatzreservierung. Doch nicht immer ist der reservierte Platz frei. Welche Rechte Bahnfahrende haben, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Der Kauf einer Bahnfahrkarte bedeutet noch keinen festen Sitzplatz im Zug. Denn mit der Karte erwirbt ein Bahnkunde lediglich den Anspruch auf Beförderung - nicht aber auf einen Platz zum Sitzen.

»Ein Anrecht auf einen Sitzplatz haben Sie bloß, wenn Sie ihn auch reserviert haben«, ergänzt die D.A.S. Juristin Anne Kronzucker. Die Möglichkeit zu einer Reservierung besteht bis kurz vor der Abreise.

Die Reservierung selbst hat jedoch nur eine begrenzte Dauer: Bis spätestens 15 Minuten nach Abfahrt muss der Reisende den reservierten Sitzplatz eingenommen haben. Gemäß den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn erlischt sonst das Recht auf den Platz.

Wer sich schon einmal durch einen voll besetzten Zug gekämpft hat, der weiß, dass dies eine echte Herausforderung sein kann - und nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist. Denn gerade in Stoßzeiten werden Waggons manchmal kurzfristig an andere Züge angehängt oder die elektronische Anzeige über dem Platz zeigt die Reservierung nicht an. In diesen Fällen sollte sich der Reisende an den Zugbegleiter wenden.

Allerdings findet dieser nicht immer eine Lösung oder einen Sitzplatz. Denn: »Wurde der Waggon mit dem reservierten Platz an einen anderen Zug gehängt, kann selbst der Zugbegleiter nichts machen«, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. »Manchmal kann es auch vorkommen, dass ein kompletter Zug ausfällt und der Reisende mit einem anderen Zug befördert wird.«

Steht der Bahnreisende also trotz Reservierung ohne Sitzplatz da, kann er sich die Kosten der Platzreservierung - nicht aber den Fahrpreis - unter Umständen erstatten lassen (Punkt 5.3 der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn). Dazu sollte sich der betroffene Bahnkunde an den »Kundendialog« der Deutschen Bahn wenden.

Übrigens: Ist die zweite Klasse überfüllt, dürfen Reisende nicht einfach in die erste Klasse wechseln! Dies würde extra kosten. Es sei denn, die Zugbegleiter geben ausdrücklich die erste Klasse für die Benutzung durch Fahrgäste der zweiten Klasse frei.