nd-aktuell.de / 22.01.2014 / Ratgeber / Seite 22

Arbeitnehmer können auf Direktversicherung pochen

Betriebsrente

Ab 2014 können Arbeitnehmer einen größeren Anteil ihres Bruttolohns steuer- und sozialversicherungsfrei in betriebliche Altersversorgung umwandeln.

Seit diesem Jahr liegt die Obergrenze nunmehr bei 238 Euro im Monat beziehungsweise 2856 Euro für das gesamte Jahr. Hinzu kommen 1800 Euro, die jährlich unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei für Betriebsrenten investiert werden können.

Arbeitnehmer in Deutschland haben laut Betriebsrentengesetz einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Dieser bezieht sich allerdings nicht auf die Art und die Finanzierung. Das heißt: Der Arbeitgeber muss eine der fünf möglichen Varianten anbieten - entscheidet aber, welche.

Beispielsweise eine Direktzusage: Hier verpflichtet er sich, seinen Mitarbeitern im Alter oder bei Invalidität eine Rente zu zahlen. Allerdings sind es in erster Linie größere Unternehmen, die solche Zusagen geben.

Andere Unternehmen nutzen externe Einrichtungen wie Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen.

Die mittlerweile häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Hier wird meist ein Teil des Jahresbruttogehaltes in Beiträge für die betriebliche Altersversorgung überführt, weshalb Fachleute von Entgeltumwandlung sprechen. Dabei kann es sich um einen festgelegten Anteil des Monatslohns handeln - aber auch um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie um andere, im Unternehmen übliche Sonderzahlungen.

Auf einer Direktversicherung kann der Arbeitnehmer bestehen, wenn kein Angebot des Arbeitgebers für eine Betriebsrente vorliegt. Er spart auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Investiert er beispielsweise jährlich 1500 Euro in eine Direktversicherung, verringert sich sein Nettoeinkommen nur um rund 750 Euro, weil SV-Abgaben und Lohnsteuer auf diesen Bruttogehaltsanteil wegfallen.

Das angesparte Geld ist konkurs- und Hartz-IV-sicher. Es wird im Rentenalter ausgezahlt, und weil es vom Versicherer bis dahin angelegt wird, kommen eine garantierte Zusatzrendite und Überschüsse hinzu. Zu Rentenbeginn kann dann der angehende Betriebsrentner wählen, ob er eine monatliche Zahlung oder eine einmalige Kapitalausschüttung wünscht.

Allerdings: Wie alle anderen Rentenbezüge müssen auch die Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung versteuert werden. Zu beachten ist auch: Auf Betriebsrenten fallen im Alter auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, sofern der Sparer gesetzlich krankenversichert ist.
Andreas Brate