nd-aktuell.de / 22.01.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Unterbringung von Arbeitern neu geregelt

Hannover. Rund ein halbes Jahr nach dem tödlichen Brand in einer Arbeiter-Unterkunft hat Niedersachsen gesetzliche Vorschriften für Wohnräume von Werkvertragsarbeitern festgelegt. Der Erlass von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) regelt verbindlich die Wohnstandards wie Zimmergrößen und Belegungszahlen nach dem Arbeitsstättenrecht, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte. »Menschen, die bei uns arbeiten, müssen auch menschenwürdig wohnen«, sagte Rundt. Die Gebäude müssten ein gesundes Wohnen ermöglichen und über einen ausreichenden Brandschutz verfügen. epd/nd