Ermittlungen gegen 89 Personen

Verjährung in Sachen Kölner Stadtarchiv unterbrochen

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Köln. Knapp fünf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 89 Personen aufgenommen. Der Schritt sei nur erfolgt, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen, teilte die Anklagebehörde mit. »Die Staatsanwaltschaft legt Wert auf die Feststellung, dass die Einleitung des Ermittlungsverfahrens allein der Notwendigkeit der Unterbrechung der laufenden Verjährungsfrist geschuldet war und es sich bei der Verdachtsprüfung um eine vorläufige, rein kriminalistische Bewertung des Sachverhalts handelt«, teilte diese mit. Alle weiteren Entscheidungen seien abhängig vom Ausgang der Untersuchungen und Sachverständigengutachten.

Das Kölner Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Auch ein Nachbarhaus wurde zerstört, in diesem starben zwei Menschen. Die Unglücksursache ist noch immer unklar. Möglich ist, dass die Katastrophe mit dem Bau einer U-Bahn vor dem Archiv zusammenhängt. Den aktuellen Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge handelt es sich bei den Beschuldigten um Personen, die bei der Planung, Ausführung und Leitung des Bauvorhabens »in verantwortlicher Position maßgeblich mitgewirkt haben«. Die Ermittlungen würden wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung und Baugefährdung geführt. Die große Zahl der Beschuldigten erkläre sich dadurch, dass zunächst ein Anfangsverdacht für »alle denkbaren Schadensszenarien« geprüft werden musste. AFP/nd

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