Sorben dürfen ihre Rechte einklagen

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Potsdam. Die Sorben im Land Brandenburg bekommen ein neues Gesetz zum Schutz ihrer Rechte als Minderheit. Nach kontroversen Debatten über den 2012 von neun Abgeordneten fraktionsübergreifend vorgelegten Gesetzentwurf soll er heute vom Landtag beschlossen werden. Anerkannte sorbische Dachverbände bekommen damit erstmals ein Verbandsklagerecht, um Rechte der Minderheit vor Gericht durchzusetzen.

Der heftige Streit über die Zugehörigkeit von Kommunen zum angestammten Siedlungsgebiet, in dem die Minderheitenrechte einen besonderen Rang bekommen, hat zu mehreren Änderungen des ursprünglichen Entwurfs geführt. Zwar sollen nun künftig wie geplant zweisprachige Ortsschilder vorgeschrieben werden. Die Kosten dafür trägt jedoch das Land, ebenso wie für einen höheren Verwaltungsaufwand für den Gebrauch der niedersorbischen Sprache in Behörden. Zuvor hatten Kommunen vor hohen Kosten gewarnt.

Dem angestammten Siedlungsgebiet werden wie bisher knapp 30 Orte zugerechnet, darunter Cottbus, Lübbenau und Spremberg. Ein zwischenzeitlich vorgelegtes Verzeichnis mit mehr als 40 Orten fand keine ausreichende Zustimmung. Kommunen können zudem künftig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten beantragen, aus der Liste gestrichen zu werden. Die Entscheidung darüber treffen das Kulturministerium und der Hauptausschuss des Landtags. Im Streit über das Siedlungsgebiet wurden auch mehrere Passagen gestrichen, mit denen die Aufnahme neuer Orte möglich gemacht werden sollte. Künftig ist jedoch festgeschrieben, dass die Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet auch im Fall von Umsiedlungen für den Braunkohletagebau erhalten bleibt.

Zunächst war vorgesehen, Kommunen dem angestammten Siedlungsgebiet zuzurechnen, wenn mindestens zwei von vier Kriterien erfüllt sind: Nachweis der niedersorbischen Sprache, Pflege von Kultur und Traditionen, Interesse an sorbischen Bildungsangeboten und Sitz von Vereinen oder Institutionen der Minderheit im Ort.

Mit dem neuen Gesetz werden die Kommunen verpflichtet, nicht nur Bräuche zu pflegen, sondern auch ein »von Tradition, Toleranz und gegenseitiger Achtung geprägtes Zusammenleben« ihrer Einwohner zu fördern. epd/nd

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