Nebentätigkeiten müssen offengelegt werden
Erfurt. Die Nebeneinkünfte und Einkommen der Thüringer Landtagsabgeordneten sollen für die Bürger transparenter werden. Das sehen Änderungen im Abgeordnetengesetz vor, die der Landtag am Mittwoch beschlossen hat. Danach müssen vom kommenden Herbst an die Einkünfte aus Vorträgen, Beratertätigkeiten oder Vorstandsposten ab 1000 Euro in zehn Stufen angegeben werden. Die Thüringer Regelung orientiert sich an der im Bundestag. dpa/nd
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