Weniger Bürokratie bei Beglaubigungen

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Dresden. Urkunden und Zeugnisse fremder Behörden dürfen künftig auch Sachsens Hochschulen, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern beglaubigen. Damit sollen Wege verkürzt und bürokratische Hürden abgebaut werden, wie das Innenministerium am Montag mitteilte. Bisher durften nur Behörden und Gerichte sowie Landkreise und Gemeinden Urkunden fremder Behörden bestätigen. Künftig können etwa Hochschulen Abiturzeugnisse von Studienbewerbern beglaubigen - Voraussetzung ist immer eine sachliche Zuständigkeit. dpa/nd

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