nd-aktuell.de / 28.01.2014 / Politik / Seite 14

Seehofer lässt Bayerns SPD abblitzen

CSU lehnt Gesetzentwurf zu Volksbefragungen ab

München. In Bayern wird es vorläufig weiter keine Volksbefragungen über wichtige politische Fragen geben. Die CSU, deren Chef Horst Seehofer mehrfach landesweite Volksbefragungen angekündigt hatte, erklärte am Montag, einen entsprechenden SPD-Gesetzentwurf nicht mitzutragen. Als Grund nannte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer rechtliche Bedenken.

Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte auch in seiner ersten Regierungserklärung der neuen Legislaturperiode im November angekündigt, landesweite Volksbefragungen einzuführen. Die SPD-Fraktion griff dies umgehend auf: Sie wird ihren Gesetzentwurf hierzu an diesem Dienstag in den Landtag einbringen. Zielmarke der SPD wären zwei bis drei Volksbefragungen pro Legislaturperiode, wie SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Montag bei der Vorstellung des SPD-Gesetzentwurfs sagte. Demnach soll das Parlament das bayerische Volk bei zentralen politischen Entscheidungen nach seiner Meinung fragen können. Voraussetzung soll nach SPD-Vorstellung sein, dass ein Fünftel der Abgeordneten dies beantragt - das entspreche der Hürde für Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse. Das Ergebnis einer Volksbefragung solle für den Landtag aber nicht bindend sein, sondern »Empfehlungscharakter« haben, wie Rinderspacher erläuterte. Allerdings bedeute eine Volksbefragung schon weit mehr als eine Meinungsumfrage.

Rinderspacher betonte, die SPD sei offen für konstruktive Vorschläge und Änderungsanträge der beiden anderen Oppositionsfraktionen und auch der CSU. Man habe ja das gleiche Ziel. CSU-Fraktionschef Kreuzer kündigte umgehend an, den Gesetzentwurf abzulehnen - auch wenn man Seehofers Initiative ausdrücklich unterstütze. Es müsse die Mehrheit des Landtags entscheiden, ob eine Volksbefragung durchgeführt werde oder nicht. »Es besteht sonst die Gefahr, dass solche Volksbefragungen in inflationärer Häufigkeit stattfinden.« Er kündigte an, die CSU werde stattdessen »zu gegebener Zeit« eine eigene Gesetzesinitiative vorlegen. dpa/nd