Bei Thailand-Reisen beachten

Reiserecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Seit Wochen herrschen in Thailand politische Unruhen. Was sollen unter diesen Umständen Urlauber tun?

Wollen Urlauber von ihrer Reise nach Bangkok zurücktreten, können sie sich bei der aktuellen Lage auf »höhere Gewalt« berufen und kostenlos kündigen. Das gilt aber nicht automatisch für Reisen in andere Regionen Thailands. Subjektive Gründe wie Angst reichen übrigens für einen Reiserücktritt nicht aus, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Stornierungen - gebührenfrei und ohne sich an Fristen halten zu müssen - sind nur möglich, wenn die Reise aus objektiven Gründen zum Beispiel wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Solche Gründe sind ein Notstand in Thailand und eine sich daraus ergebende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bislang hat das Auswärtige Amt für Thailand keine Reisewarnung ausgegeben.

Allerdings: Nach der aktuellen Nachrichtenlage kann eine Städtereise in Bangkok kaum so durchgeführt werden wie geplant. »Urlauber, die eine Städtereise nach Bangkok gebucht haben, die unmittelbar bevorsteht, können sich auf höhere Gewalt berufen und ihre Reise kostenlos kündigen«, sagt Rechtsanwalt Paul Degott.

Wollen Urlauber nicht ganz auf eine Reise nach Thailand verzichten, können sie an die Kulanz des Reiseveranstalters appellieren und ihn nach einer kostenlosen Umbuchung in einen anderen thailändischen Urlaubsort bitten. Im beliebten Badeort Phuket hat es zwar auch Demonstrationen gegeben, doch ist die Lage dort vergleichsweise ruhig. »Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung besteht aber nicht«, so Degott.

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