Verfassungswidriger Arbeitgeberwechsel

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit dürfen nicht gezwungen werden, zu einer für Hartz-IV-Angelegenheiten zuständigen kommunalen Behörde zu wechseln. Das ist rechtswidrig und verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 26. September 2013 (Az. 8 AZR 775/12), wobei die Richter die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegten.

Geklagt hatte eine Frau, die seit November 2008 als Teamleiterin für Hartz-IV-Angelegenheiten bei der Bundesagentur (BA) beschäftigt war. Sie leitete das sogenannte Arbeitgeberserviceteam, welches Bezieher von Arbeitslosengeld I und II an Arbeitgeber vermittelte. Ab Januar 2011 nahm diese ...


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