Nach Erblindung keine höhere Rente
Urteile des Bundessozialgerichts
Arbeitnehmer können nach einer Augenverletzung wegen einer späteren Erblindung nicht unbedingt eine höhere Verletztenrente beanspruchen. Denn führt die Erblindung nur zu einer fünf Prozent höheren Erwerbsminderung, sei dies für eine höhere Rente »nicht wesentlich«, urteilte am 19. Dezember 2013 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az. B 2 U 17/12 R).
In dem Rechtsstreit hatte der Kläger 1993 einen Arbeitsunfall erlitten, bei dem er sein rechtes Auge verletzte. Wegen der eingeschränkten Sehfähigkeit und der damit einhergehenden Erwerbsminderung von 20 Prozent bewilligte ihm die Berufsgenossenschaft eine unbefristete Verletztenrente.
Im Juni 2002 erblindete das Auge. Damit erhöhte sich die Erwerbsmind...
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