nd-aktuell.de / 29.01.2014 / Kultur / Seite 15

Fehler im Justizsystem

Pforzheim-Gräfenhausen, im April 1997: Der Bauzeichner Harry Wörz wird beim Verlassen seiner Wohnung festgenommen. Der Vorwurf: Er soll in der Nacht zuvor versucht haben, seine Ex-Frau, eine Polizistin, mit einem Schal zu erwürgen. Im Januar 1998 beginnt ein Indizienprozess gegen Wörz; das Opfer erlitt einen irreparablen Hirnschaden und dämmert vor sich hin. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld, wird verurteilt, Revisionsanträge seines Verteidigers werden vom Bundesgerichtshof verworfen. Erst als 1999 ein Zivilgericht die von den Eltern des Opfers angestrengte Klage auf Schadensersatz zurückweist und im Urteil sowohl die Schuld von Wörz als nicht erwiesen ansieht als auch die Ermittlungsarbeit der Polizei mit deutlichen Worten kritisiert, kommt wieder Bewegung in den Fall. Es dauert aber noch ganze elf Jahre, bis Harry Wörz rechtskräftig freigesprochen wird. Dazwischen liegen viele Jahre Haft und die Versuche von Teilen der Justiz, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu verhindern.

Der Fall hat sich tatsächlich so ereignet. Die ARD zeigt am Mittwoch die filmische Verarbeitung des Justizirrtums mit Felix Klare (li.) als Harry Wörzs (Rüdiger Klink, re.) Rechtsanwalt Hubert Gorka. jam Foto: SWR/UFA Fiction/Grischa Schmitz

»Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz, ARD, 20.15 Uhr.