Gerichtlicher Erfolg für Burger-King-Betriebsrat

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Augsburg. Die größte hiesige Franchisenehmerin des Fast-food-Konzerns Burger King hat vor dem Augsburger Arbeitsgericht eine »empfindliche Niederlage« einstecken müssen. Dies teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten am Dienstag mit. Ein Betriebsrat war beschuldigt worden, 1950 Euro gestohlen zu haben. Der Anwalt der Burger King GmbH aus Stade legte als Beweis ein Video aus dem Tresorraum einer Augsburger Filiale vor. Darauf sei keine Tathandlung zu erkennen, befand das Gericht und kippte die Kündigung. Das Unternehmen hatte zum 1. Mai 2013 91 Burger-King-Filialen erworben und seitdem den Betriebsräten den Kampf angesagt - ohne Erfolg. Das Unternehmen hatte bereits zwei andere Verfahren verloren. nd/jme

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