nd-aktuell.de / 29.01.2014 / Politik / Seite 5

Koalition will begrenzte Minderheitenrechte

Schwarz-Rot erwägt Änderung der Geschäftsordnung

Aert van Riel
Die Koalition verspricht, die Minderheitenrechte der Opposition zu achten. Wie ernst es ihr damit ist, könnte sich bald beim NSA-Untersuchungsausschuss zeigen.

Im Streit um die Minderheitenrechte im Bundestag haben Union und SPD ein Entgegenkommen angedeutet. »Wir können uns auch eine Verankerung in der Geschäftsordnung des Bundestags vorstellen«, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Christine Lambrecht. Eine Senkung von Quoren würde damit auf vier Jahre begrenzt werden. Auch Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer betonte: »Wir werden die Erweiterung der Minderheitenrechte der Opposition in einem Beschluss regeln. Wir haben kein Problem damit, diesen der Geschäftsordnung anzuhängen.«

Die Opposition kann wegen ihrer zahlenmäßigen Schwäche an Quoren geknüpfte Minderheitenrechte nicht wahrnehmen. Hierzu zählen Beantragungen von Sondersitzungen, Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen. Schwarz-Rot plant allerdings keine Absenkung des Quorums für eine Gesetzesprüfung beim Bundesverfassungsgericht. Diesem Normenkontrollverfahren müssen laut Grundgesetz ein Viertel der Abgeordneten zustimmen. Auf dieses Recht wollen Linkspartei und Grüne, die nur über rund 20 Prozent der Parlamentssitze verfügen, nicht verzichten. Denn damit können sie prüfen lassen, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Opposition strebt Änderungen der Geschäftsordnung und von Gesetzen an, um Rechtssicherheit zu haben. Ein einfacher Parlamentsbeschluss könne hingegen jederzeit durch die Koalitionsmehrheit im Bundestag geändert werden, erklärte LINKE-Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte.

Nach dem Willen der Opposition soll das Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden, damit zwei Fraktionen, die nicht die Regierung tragen, gemeinsam Normenkontrollklagen einreichen können. Außerdem wollen LINKE und Grüne gesetzlich festlegen, dass sie gemeinsam die Möglichkeit haben, einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Die Pläne sollen am Donnerstag im Ältestenrat des Bundestags debattiert werden.

Die ungeklärten Minderheitenrechte dürften auch bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Spähaffäre thematisiert werden. Union und SPD wollen den Ausschuss zwar unterstützen, aber es wird befürchtet, dass sie den Untersuchungsauftrag verwässern könnten. Bisher konnte die Opposition den Auftrag bestimmen, der Koalition blieben Ergänzungen. »Hier werden wir sehen, ob die Regierung die Minderheitenrechte achten wird«, sagte Petra Sitte.