nd-aktuell.de / 30.01.2014 / Politik / Seite 14

63 Klagen gegen Kinderförderungsgesetz

Dessau-Roßlau. 63 Städte und Gemeinden aus Sachsen-Anhalt klagen gemeinsam vor dem Landesverfassungsgericht gegen das neue Kinderförderungsgesetz. Die Beschwerde ging am Dienstag beim Gericht in Dessau-Roßlau ein, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Im Kern sähen die Kläger ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht verletzt, weil nach der Gesetzesänderung die Landkreise für die Kinderbetreuung zuständig sind. Bislang waren es die Städte und Gemeinden. Die Kläger kritisieren weiterhin neue Finanzierungsregelungen. Das Verfassungsgericht will nun Landtag und Landesregierung um Stellungnahmen bitten. dpa/nd