Nur RTL ist »übernahmesicher«

Grundsatzurteil könnte Medienfusionen in Zukunft erleichtern

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Übernahme privater Fernsehsender etwa durch Zeitungsverlage ist künftig einfacher möglich. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes.

Mit Ausnahme der RTL-Gruppe, die mehrheitlich im Besitz von Bertelsmann ist, könnte von nun an jede private Sendergruppe in der Bundesrepublik etwa von Zeitungsverlegern übernommen werden, ohne dass es Schwierigkeiten mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gäbe. Während die KEK bisher den Erwerb von Anteilen von Medienunternehmen auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags und des Grundgesetzes verbieten konnte, ist die Behörde ab jetzt an Vorgaben gebunden, die in einem Grundsatzurteil des sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig enthalten sind.

Die höchstrichterlichen Vorgaben fallen zugunsten von Verlegern aus, die ins TV-Geschäft drängen. Anwalt Eckhard Bremer bekundete denn auch für den Springer-Verlag ein »großes Interesse am Einstieg in den Fernsehmarkt«. Auch wenn der Berliner Verlag jetzt den Nachrichtensender N24 erworben hat, war er vor acht Jahren mit seinen Plän...


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