Vorgezogene Rente oder Teilzeitbeschäftigung?

»Rente mit 63« - doch wer früher in Rente gehen will, sollte genau rechnen - oder abwarten

Die »Rente mit 63« soll ab 1. Juli 2014 in Kraft treten. Das beschloss Ende Januar die neue Bundesregierung. Das »Rentenpaket« muss aber erst noch im Bundestag behandelt werden. Der Kern der Regelung: Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, darin einbegriffen Zeiten der Arbeitslosigkeit, sollen ab Juli 2014 mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können.

1. Vorgezogene Altersrente

Mit 63 Jahren kann jeder gesetzlich Versicherte bereits heute schon - ohne die geplanten Änderungen - eine vorgezogene Altersrente beziehen, wenn er die vom Gesetzgeber verlangten Voraussetzungen erfüllt.

In der Regel muss er das, wie bei der sogenannten Rente für langjährig Versicherte, mit Abschlägen bezahlen - also mit einer Kürzung der Rentenbezüge. Das sind 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter. Geht man also zwei Jahre früher in Rente, sind das 7,2 Prozent, wer das drei Jahre vorher tut, hat einen Abzug von 10,8 Prozent.

Dieser Abschlag ist dauerhaft und gilt als Ausgleich dafür, dass man sein Ruhegeld früher bekommt als eigentlich vorgesehen ist.

Unser Rat: Jeder, der sich mit dem Vorziehen seiner Altersrente befasst, sollte das Angebot der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen und sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorrechnen lassen: W...


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