Zweiter Balkon ist zu dulden
Urteil zur Anbaumaßnahme
Ein Südbalkon hebt den Wohnwert. Deshalb müssen Mieter einen Anbau dulden, auch wenn bereits ein Balkon vorhanden ist.
Die Leipziger Mietwohnung des Ehepaares M. ist 120 Quadratmeter groß. Sie hat fünf Zimmer und in der Küche einen nach Norden gerichteten Balkon. Die Hauseigentümerin kündigte an, sie werde an der südlichen Straßenseite des Hauses Balkone nachrüsten. Auch in der Wohnung von Familie M.: Eines der Wohnzimmerfenster sollte zur Balkontür werden. Der dort platzierte Heizkörper sollte zwei neuen, anders installierten Heizkörpern weichen.
Den Umbau lehnten die Mieter...
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