E-Gesundheitskarte laut Ministerium rechtens

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Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat der Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) widersprochen, die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstoße gegen geltendes Recht. »Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos«, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag. Sie verwies dazu auf eine Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Danach seien auch die Ärzte verpflichtet, die Identität des Karteninhabers zu prüfen. Daten auf der e-Card seien nicht gefährdet. Die KBV hatte kritisiert, dass die Krankenkassen nicht die auf den Karten gespeicherten Fotos der Versicherten überprüft hätten. dpa/nd

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