Rechte von Saisonkräften gestärkt

Europaparlament beschließt neue Richtlinie

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Straßburg. Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die in Europa beispielsweise in der Landwirtschaft beschäftigt werden, sind künftig besser vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt. Eine entsprechende Richtlinie verabschiedete das Europaparlament in Straßburg am Mittwoch nach dreijährigen Verhandlungen. Nach dem neuen Gesetz muss der Arbeitgeber vor der Einreise eines Saisonarbeiters ausführliche Angaben über Lohn, Arbeitszeiten und andere Bedingungen machen. Die Arbeitskräfte haben auch das Recht auf eine angemessene Unterkunft und auf Zugang zu den Sozialsystemen. Das wird den zeitweilig Beschäftigten nicht selten verwehrt.

Laut Schätzungen der Europäischen Union kommen jährlich mehr als 100 000 Saisonarbeiter nach Europa. Viele gehen in die südlichen Peripherieländer Italien, Spanien und Griechenland. Sie arbeiten zum Beispiel im Gemüseanbau auf Plantagen und in Gewächshäusern, zum Teil unter klimatisch schwierigen Bedingungen. Doch sie werden auch woanders nachgefragt: »In den meisten EU-Staaten gibt es einen Bedarf an Saisonarbeitnehmern«, stellte der Berichterstatter des Parlaments, Claude Moraes aus Großbritannien, fest.

Die Richtlinie macht den Ländern indes keine Vorschriften über Aufnahmequoten. Auch sieht sie keine Mechanismen vor, um den Saisonaufenthalt in einen Daueraufenthalt zu verwandeln.

Für internationale Schlagzeilen hatte in jüngerer Vergangenheit etwa die Ausbeutung von afrikanischen Erntehelfern im Süden Italiens gesorgt. Viele Arbeitskräfte in Kalabrien und anderen Regionen leben in Baracken ohne Strom und Wasser. Sie arbeiten den ganzen Tag ohne Pause und erhalten Stundenlöhne von nicht einmal zwei Euro. »Aber solche Vorkommnisse sind nicht auf einen bestimmten Mitgliedstaat beschränkt«, unterstrich Moraes.

Das neue Gesetz sieht außerdem mehr Inspektionen in Betrieben vor. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten ausbeuten, müssen mit Strafen rechnen. epd/nd

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