Viel Geld - und kaum einer will es

Nur wenige Studenten forderten ihre unrechtmäßig erhobenen Rückmeldegebühren zurück

Im November 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Rückmeldegebühren an Unis rechtswidrig sind. In Berlin interessierten sich nur wenige Studierende für ihr zu viel gezahltes Geld.

Berlin verteilt Geld, aber nur relativ wenige ehemalige Studierende griffen zu. Und nun ist es zu spät: Nur bis Ende 2013 konnten Menschen, die zwischen Herbst 1996 und Herbst 2004 Rückmeldegebühren an ihre Berliner Hochschule gezahlt hatten, das Geld zurückfordern. Die 100 DM, beziehungsweise 51 Euro pro Semester hatten die Hochschulen pauschal für die Wiederimmatrikulation gefordert. Im November 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht aber, dass im genannten Zeitraum die gesetzliche Grundlage für diese Gebühr fehlerhaft war.

Die Hochschulen stöhnten wegen der zusätzlichen Belastung, die vielen Rückzahlungsanträge bearbeiten zu müssen. Doch nun zeigt sich, dass es noch viel mehr Arbeit hätte werden können: Es sind durchgehend relativ wenige ehemalige Studierende, die sich gemeldet haben.

An der Technischen Universität (TU) ist es immerhin noch eine Mehrheit: Rund 40 000 von 70 000 Betroffenen hätten einen Antrag gest...


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