Zu früh gefreut

Das Strahlenschutzamt schreibt das Atomzwischenlager in Brunsbüttel noch nicht ab

Umweltverbände freuten sich im Juni über die Kassierung der Betriebserlaubnis für das Atommüllzwischenlager in Brunsbüttel. Doch das Urteil ist immer noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil war ein Paukenschlag: Im vergangenen Juni kassierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig wegen gravierender Defizite bei der Genehmigung die Betriebserlaubnis für das Atommüllzwischenlager in Brunsbüttel. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung hat das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Rechtsmittel eingelegt. Schließlich ist das Lager im Norden als Parkplatz für einen Teil der 26 Castorbehälter vorgesehen, die ab 2015 aus der Wiederaufarbeitung nach Deutschland zurückkommen.

Das Ehepaar Anke und Peter Dreckmann, deren Haus sechs Kilometer von der Anlage entfernt liegt, hatte gegen die 2003 vom BfS erteilte Betriebsgenehmigung geklagt. Die Eheleute befürchteten mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen. In der Urteilsbegründung bestätigte das OVG, dass diese Risiken bei der Genehmigung des Lagers nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurden. Unter anderem se...


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