Spanische Familie hat Anspruch auf Hartz IV
Dortmund. Das Jobcenter in Iserlohn muss einer sechsköpfigen spanischen Familie Arbeitslosengeld II zahlen. Das Sozialgericht Dortmund verpflichtete die Behörde in einer Eilentscheidung, der Familie vorläufig Sozialleistungen in Höhe von 1033 Euro monatlich zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren. Die Richter äußerten erhebliche Zweifel, ob der Ausschluss von Hilfsleistungen für EU-Bürger, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union vereinbar sei. Im aktuellen Fall ging es um ein spanisches Ehepaar mit vier Kindern, das seit Juli 2013 in Iserlohn lebt. epd/nd
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