Anwohnerklagen möglich

Castortransport

Anwohner können gegen gefährliche Transporte klagen, die in unmittelbarer Nähe stattfinden, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 7 C 35.11).

Gegen das Umladen der Castorbehälter in ihrer Nachbarschaft haben zwei Anwohner geklagt. Der Transport ausrangierter atomarer Brennstäbe bringe sie in Gefahr. Bei einem schweren Unfall wären sie (mit-)betroffen, außerdem könnte die Wegstrecke in ihrer Nähe Ziel eines Terrorattentats werden. Sie forderten (zumindest!) Auskunft über geplanten Schutzmaßnahmen.

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