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Maas will Mord und Totschlag neu definieren

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas will die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern. Bei den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch gebe es einen »gesetzgeberischen Regelungsbedarf«, sagte der SPD-Politiker der »Süddeutschen Zeitung«. Ziel sei es, Mord besser zu definieren. Die Formulierung stamme aus der Zeit des Nationalsozialismus und orientiere sich am Leitbegriff der »niedrigen Beweggründe«. Der Paragraf beschreibe »also nicht, wann eine Tat ein Mord ist«, sondern »einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie «niedrige Beweggründe» oder «Heimtücke»«. Das sei »noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben«, sagte Maas. dpa/nd

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