nd-aktuell.de / 12.02.2014 / Ratgeber / Seite 26

»Alaska« oder »Peng« ...

Bei der Namenswahl ist alles möglich

Man muss das Kind beim Namen nennen - und darf das in Berlin mit wunderlichen Ideen tun. Denn seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2008 sind Eltern in der Wahl des Vornamens ihres Kindes sehr frei.

Vornamen wie »Chanel« oder »Joke« sorgen in der Regel noch für Verwunderung, nicht aber für ein Veto im Standesamt. In Berlin scheint es bei ungewöhnlichen Namensgebungen kaum mehr Grenzen zu geben - solange der Name dem Kindeswohl nicht schadet und eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann.

Wie eine Umfrage in den Berliner Bezirken ergab, tauchen in den letzten Jahren überraschende Namen auf. So gab es nach Angaben vom Standesamt in Charlottenburg-Wilmersdorf Vornamen wie »Peng« - ein weiblicher Vorname, der auf chinesisch großer Riesenvogel bedeutet. »Joke« ist ein weiblicher altfriesischer Vorname und »Ivalo« ein weiblicher Vorname aus dem nördlichen Polargebiet. Weitere gewöhnungsbedürftige Vornamen: »Skipper« für Jungs, »Apolinia« oder »Alaska« für Mädchen.

Auch bei der Namensgebung in Marzahn-Hellersdorf zeigen sich Eltern einfallsreich. Hier gab es Neugeborene mit den Namen »Phoenix«, »Sunshine« oder »Amazon«.

Im Standesamt Steglitz-Zehlendorf gab der Sachbearbeiter an, noch nie einen Namen abgelehnt zu haben. Alles wird eingetragen, solange es kulturell oder familiär begründbar bleibe. So wurde auch »Chanel« als Name für ein Mädchen erlaubt.

Insgesamt, so das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, gebe es im Vergleich zu früheren Zeiten aufgrund verschiedenster Kulturkreise und der Aufweichung traditioneller Vorstellungen kaum Einwände gegen die Namensvorschläge für Neugeborene.

Erfreulich ist indes, dass es gleichzeitig auch einen Trend zu traditionellen deutschen Vornamen gibt wie Marie, Sophie, Charlotte oder Paul, Alexander und Maximilian. dpa/nd