Wichtige Urteile des Jahres 2013

Bundesgerichtshof zum Mietrecht

Gesetze regeln Sachverhalte oft ungenau oder lassen Auslegungsspielraum zu. Diese Lücke wird durch Gerichte ausgefüllt, insbesondere durch den Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht. Dessen Urteile sind auch für die Gerichte vor Ort bindend.

Schönheitsreparaturen und unwirksame Quotenklausel

Im Mai hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung eine weitere Mietvertragsklausel zugunsten der Mieter gekippt. Der Hintergrund:

In seinem Mietvertrag war ein Mieter verpflichtet, laufende Schönheitsreparaturen durchzuführen. Darüber hinausregelte der Mietvertrag den Fall, dass bei Ende der Mietzeit die entsprechenden Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen waren. Danach wurde die Mietpartei verpflichtet, sich finanziell und zeitanteilig bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Kosten noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (sogenannte Quotenabgeltungsklausel). Der Mietvertrag enthielt dabei folgende Formulierung: »Berechnungsgrundlage (für die anteiligen Kosten) ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter gewählten Malerfachgeschäfts«.

Diese Klausel ist in zahlreichen Mietverträgen enthalten. Die Richter des BGH (Urteil vom 29. ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.