Kein Extrageld für Jugendweihe
Halle. Ein jugendlicher Hartz-IV-Betroffener hat keinen Anspruch auf Extrageld vom Staat für einen Jugendweiheanzug und die Gebühr zur Teilnahme an der Feier. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Der junge Mann wollte einen Zuschuss von 407 Euro einklagen. Er hatte sich dabei auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf Freiheit der Religionsausübung berufen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er frühzeitig für die Jugendweihe sparen können. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/nd
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