nd-aktuell.de / 14.02.2014 / Politik / Seite 7

US-Senator verklagt Obama wegen NSA-Überwachung

Sammelklage gegen das Abgreifen von Telefondaten in den USA / Kritik an Entscheidung des Europaparlaments gegen Snowden-Asyl

Olaf Standke
US-Senator Rand Paul hat die Obama-Regierung wegen der massiven Überwachung von Bürgern durch den Geheimdienst NSA verklagt.

Rand Paul v. Barack H. Obama - unter diesem Namen läuft die Sammelklage, die der republikanische Senator aus Kentucky am Mittwoch (Ortszeit) in Washington gegen den US-Präsidenten sowie Geheimdienstdirektor James Clapper, NSA-Chef Keith Alexander und FBI-Chef James Comey eingereicht hat. Paul und die konservative Organisation FreedomWorks teilten mit, dass sie über 380 000 Bürger verträten, die daran interessiert seien, ihre Anrufdaten zu schützen. Deren Sammlung verstoße gegen das Verbot »unberechtigter Durchsuchungen und Beschlagnahmungen« im vierten Verfassungszusatz und müsse sofort gestoppt werden. Wie der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden enthüllt hatte, speichere die NSA sogenannte Metadaten von Telefonaten wie die Nummern und die Dauer der Gespräche.

Immer mehr Menschen in den USA seien darüber erzürnt, »dass ihre Daten ohne jeden Verdacht und ohne richterlichen Erlass abgegriffen werden«, sagte Paul, der der rechten Tea-Party-Bewegung nahesteht und nicht grundsätzlich gegen NSA und Spionage ist. Bei dieser Aktion findet er auch Unterstützung am »anderen Ende des politischen Spektrums«, so der Nachrichtensender CNN mit Blick auf die American Civil Liberties Union (ACLU). Die größte Bürgerrechtsbewegung der USA hat selbst schon Klage gegen die Spähprogramme eingereicht und wollte zudem mehr Auskünfte über die Regelung der internationalen Spionage der NSA. Das angerufene New Yorker Gericht wies das Anliegen ab, die ACLU ging in Berufung.

Das Washingtoner Justizministerium zeigte sich jetzt in einer ersten Reaktion auf Pauls Klage »zuversichtlich«, dass die Sammlung der Telefondaten »legal« sei. Diese Auffassung hätten bisher »mindestens 15 Richter« vertreten. Doch hat inzwischen ein Washingtoner Bundesgericht die Überwachungspraxis der National Security Agency auch für »wahrscheinlich« verfassungswidrig erklärt. Dagegen hat wiederum die Regierung Berufung eingelegt.

Unterdessen rief die Entscheidung im Innenausschuss des Europaparlaments scharfe Kritik hervor, dem Whistleblower Edward Snowden Asylschutz zu verweigern. Der Grüne Philipp Albrecht, der den Antrag mit eingereicht hatte, nannte das Votum einen »Skandal«. Damit werde Snowden, der die NSA-Praxis mit seinem »mutigen Schritt an die Medien« erst öffentlich gemacht habe, im Stich gelassen. Brüsseler Beobachter berichten über erheblichen Druck von Regierungen auf die Abgeordneten. Vor allem die größte Fraktion aus Christdemokraten und Nationalkonservativen fürchtet um die Beziehungen zu den USA; aber auch sozialdemokratische EU-Parlamentarier verweigerten Snowden die Hilfe. Dabei hatte ihr Spitzenkandidat für die Europawahlen, Martin Schulz (SPD), gerade erst gefordert, digitale Bürgerrechte als wichtiges Thema ernst zu nehmen. Eine Online-Petition, die schon nach kurzer Zeit die Millionen-Marke genommen hat, zeigt, dass auch sehr viele EU-Bürger für ein Asylrecht Edward Snowdens sind.

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