Bayern schlägt Reform der Verjährung bei NS-Raubkunst vor

»Bösgläubige Besitzer« sollen sich nicht mehr auf die geltende Frist von 30 Jahren berufen können

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Vorschläge Bayerns zur Lösung der Verjährungsproblematik bei NS-Raubkunst gehen manchen nicht weit genug, anderen hingegen zu weit.

Die bayerische Staatsregierung hat gestern im Bundesrat ihre angekündigte Gesetzesinitiative zur Aufhebung der Verjährungsfristen für NS-Raubkunst eingebracht. Mit der auch als Lex Gurlitt bezeichneten Initiative will Bayern erreichen, dass auch nach Ablauf der im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen 30-jährigen Verjährungsfrist, »bösgläubige Besitzer« zur Herausgabe von NS-Raubkunst gezwungen werden können. »Die bisherige Rechtslage«, so die bayerische Staatsregierung, sei »nur schwer erträglich«, weil sie durch den NS-Staat geschaffenes Unrecht auf Dauer verfestige.

So konnte sich bislang auch der Münchner Sammler Cornelius Gurlitt, bei dem der größte private Raubkunstfund gemacht wurde, auf die Verjährung berufen. Erst Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass Gurlitt weitere wertvolle Bilder in seinem Haus in Salzburg aufbewahrte.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass, wer sich wissentlich im Besitz von NS-Raubgut befi...


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