nd-aktuell.de / 19.02.2014 / Ratgeber / Seite 22

Kommt eine Stichtagsregel?

Rente mit 63

Aktuell wird diskutiert, wie Arbeitslosigkeitszeiten bei der Rente mit 63 berücksichtigt werden sollen, um eine mögliche Welle der Frühverrentung zu vermeiden.

Die Neuregelung der Bundesregierung, die ab Mitte des Jahres in Kraft treten soll, sieht vor, dass derjenige, der 45 Beitragsjahre (Arbeitslosigkeit inbegriffen) nachweisen kann, abzugsfrei mit 63 in Rente gehen kann. Experten befürchten, dass bei einer unbegrenzten Berücksichtigung von Arbeitslosenzeiten eine Frühverrentungswelle einsetzt.

Erwogen werde eine Stichtagsregel. So sollte Arbeitslosigkeit nur bis zum Stichtag 1. Juli 2014 mitzählen, danach generell nicht mehr. Dieser Vorschlag sei verfassungsrechtlich unbedenklich, weil er das legitime Ziel verfolgt, für die Zukunft an geltendem Recht festzuhalten, langfristig soll also zur geltenden Rechtslage für die Rente für besonders langjährig Versicherte zurückgekehrt werden. joh