nd-aktuell.de / 20.02.2014 / Politik / Seite 1

Edathys Computer im Bundestag werden durchsucht

Lammert erlaubt Ermittlungen

Bundestagspräsident Norbert Lammert erlaubt der Staatsanwaltschaft Hannover unter Auflagen die Durchsuchung von Computern des ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, der mit Vorwürfen konfrontiert ist, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben. Der Bundestag teilte am Mittwoch in Berlin mit, die Staatsanwaltschaft könne »Computer und Speichermedien sowie andere Gegenstände« Edathys sicherstellen und durchsuchen. Lammert folge damit einer einstimmigen Empfehlung des Immunitätsausschusses. Der Beschluss des Amtsgerichts Hannover über die Durchsuchung sei der Bundestagsverwaltung am Dienstag zugestellt worden. Diese hatte Computer- und Speichermedien auf Bitten der inzwischen ins Büro eingezogenen Nachfolgerin Edathys am Montag aus dem Büro geräumt und an einen sicheren Ort gebracht. Edathys Büroräume dürfen demnach nicht durchsucht werden, die Beschlagnahme von Computern dürfe »nur in Anwesenheit eines Vertreters oder einer Vertreterin des Präsidenten des Bundestages erfolgen«, hieß es am Mittwoch.

Am gleichen Tag sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, vor dem Bundestagsinnenausschuss zu einem umstrittenen Telefonat mit dem SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann aus. Rechtliche Probleme wegen eines möglichen Geheimnisverrats sah der oberste Ermittler dabei nicht. Der Name des damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy fiel laut Ziercke zuerst der Polizei im niedersächsischen Nienburg auf, als sie Beweismaterial zu Kinderpornografie aus Kanada sichtete.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann begründete die Veröffentlichung seiner umstrittenen Erklärung zum Fall Sebastian Edathy mit medialem Druck. Es habe konkrete Anfragen dazu gegeben, dass angeblich »belastbare Aussagen aus Sicherheitskreisen« vorlägen, nach denen er bereits im November Kenntnis von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den damaligen SPD-Abgeordneten gehabt hätte. nd/Agenturen

Seiten 5 und 17