nd-aktuell.de / 21.02.2014 / Kommentare / Seite 4

Flüchtige Konsequenz

Katja Herzberg über neue Regeln zur Seenotrettung auf dem Mittelmeer

Konsequenzen wurden nach den verheerenden Flüchtlingstragödien vor Lampedusa gefordert. Passiert ist jedoch nichts, was die Lebensgefahr vermindert, in die sich Menschen auf der Flucht per Boot nach Europa bringen. Das Überwachungssystem Eurosur, das im Dezember die Arbeit aufnahm, und der verstärkte Einsatz von EU-Grenzschützern zielten einzig auf mehr Kontrolle über die Bewegungen auf dem Mittelmeer. Das ist gelungen, wie neue Zahlen der Agentur Frontex belegen. Nun werden deren Mitarbeiter in einer EU-Verordnung dazu verpflichtet, in Seenot geratene Bootsflüchtlinge zu retten.

Ob damit die Zahl toter Flüchtlinge sinkt, ist zu bezweifeln. Denn schon lange ist die Seenotrettung geltendes Recht. Zumindest wenn die Menschenrechtskonvention - oder noch konkreter - das Rückweisungsverbot in der Genfer Flüchtlingskonvention ernst genommen würde. Danach dürfen weder EU- noch nationale Behörden Notleidende daran hindern, das europäische Festland zu erreichen und einen Asylantrag zu stellen.

Aber genau die Schwierigkeit, diese Rechte wahrzunehmen, wird auch künftige Unglücke bedingen. Eine Berichtspflicht für Frontex beim Europaparlament ist zwar ein erster Schritt. Der reicht aber nicht aus, das Sterben auf dem bestüberwachten Meer der Welt zu verhindern, wenn keine generelle Abkehr von der EU-Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen folgt.