OVG entscheidet über Landrat Zanker

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Weimar. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Landratswahl im Unstrut-Hainich-Kreis. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Donnerstag Angaben des Kreises, dass die Berufung von Landrat Harald Zanker (SPD) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen wurde. Die erste Instanz hatte die Wahl von Zanker im Frühjahr 2012 wegen unzulässiger Wahlwerbung für ungültig erklärt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht das letzte Wort. Der Termin ist noch offen. dpa/nd

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