nd-aktuell.de / 21.02.2014 / Kultur / Seite 14

Urteil: Bushido schlug nicht mit Schuh

Rapper Bushido (35) ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Der Musiker musste sich am Donnerstag in Berlin vor Gericht verantworten, weil er angeblich einen Fan mit einem Schuh geschlagen hatte. Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, erklärte das Gericht. Im Urteil hieß es, es bleibe nichts, was Bushido und einem Mitangeklagten vorzuwerfen sei. Der Rapper hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. dpa