Falls ein Flug ausfällt oder kurzfristig gestrichen wird, ist die Sache klar: Passagiere können sich den Flugpreis erstatten lassen oder auf einen anderen Flug umbuchen. Bei der Erstattung erhalten sie den kompletten Ticketpreis. Falls der Flug überbucht ist, können Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben, was von der Entfernung abhängt. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss die Airline Mahlzeiten und Getränke stellen und wenn nötig Übernachtungen im Hotel zahlen. Geht der Koffer verloren, bekommt der Passagier bis zu 1220 Euro.
Bei Verspätungen wird es schwierig. Das geltende EU-Gesetz bleibt hier schwammig. Zwar hat der Europäische Gerichtshof 2009 klargestellt, dass Reisende hier die gleichen Rechte auf Entschädigungen haben sollten wie bei Flugausfällen. Doch in der Praxis haben Passagiere nach Angaben der EU-Kommission oft große Schwierigkeiten, diese Rechte gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen.
Die Unternehmen neigten zum Aussitzen, meint Beate Wagner, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. »Wenn jemand versucht, außergerichtlich Ansprüche durchzusetzen, stößt er erst einmal auf Widerstand beziehungsweise Nichtstun.« Künftig sollen diese Rechte schwarz auf weiß im Gesetz stehen.
Noch ist die Neuregelung nicht beschlossen. Nun beginnen Verhandlungen zwischen dem Parlament, den EU-Staaten und der EU-Kommission. Voraussichtlich im Juni werden sich die europäischen Verkehrsminister mit dem Thema befassen.
Ein Streitpunkt zwischen EU-Kommission und Parlament ist übrigens die Frage, ab wann Entschädigungszahlungen bei Verspätungen fällig werden sollen. Das Parlament fordert solche Zahlungen schon ab drei Stunden, die EU-Kommission ab fünf Stunden. Beide wollen damit die Verbraucher schützen: Das Parlament will ihnen mehr Rechte geben, die Brüsseler Behörde will, dass die Fluggesellschaften mehr Zeit haben, Ersatzverbindungen zu organisieren.
Ab 60 Minuten Verspätung können Bahnkunden ein Viertel des Fahrpreises zurückfordern. Kommt der Zug mindestens 120 Minuten zu spät, können Reisende verlangen, dass das Bahnunternehmen die Hälfte des Ticketpreises erstattet. Dies gilt auch für Verspätungen wegen höherer Gewalt wie zum Beispiel Unwettern.
Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde muss die Bahn für Erfrischungen sorgen und bei Bedarf auch für ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss der Anbieter eine andere Transportmöglichkeit organisieren.
Im Busverkehr greifen die meisten Entschädigungsregeln erst ab einer Strecke von 250 Kilometern. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden können Passagiere den vollen Fahrpreis zurückfordern. Bei Strecken ab drei Stunden Fahrzeit steigen die Ansprüche: Falls sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert, muss das Busunternehmen bis zu zwei Hotelübernachtungen von jeweils maximal 80 Euro bezahlen.
Wenn ein Schiff mehr als 90 Minuten zu spät ablegt oder die Fahrt ausfällt, bekommen Reisende den Ticketpreis erstattet. Alternativ kann der Anbieter auch eine andere Transportmöglichkeit organisieren. Unter bestimmten Umständen muss er für bis zu drei Übernachtungen mit Kosten von jeweils maximal 80 Euro aufkommen.
Hinzuweisen ist aber darauf, dass kleine Schiffe und kurze Strecken von den Regelungen ausgenommen sind. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925171.eu-will-reisenden-den-ruecken-staerken.html