Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 30. Januar 2014 (Az. 26 U 62/12) hervor.
Der verhandelte Fall: Ein Krankenpflegeschüler hatte demnach beim Patienten die Infusionsnadel gezogen und vorschriftswidrig dieselben Handschuhe getragen, mit denen er zuvor einen anderen Patienten versorgt hatte. Dabei wurde der Patient mit MRSA-Keimen infiziert. Auch dass der Pflegeschüler beim Abstöpseln keine Desinfektionsmaßnahmen ergriffen hatte, sei ein grober Fehler gewesen, urteilte das Oberlandesgericht.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes sei berücksichtigt worden, dass der Kläger durch die Infektion arbeitsunfähig geworden sei, erklärten die Richter weiter. Die Erkrankung habe zu schwerwiegenden Komplikationen geführt und langandauernde ärztliche Behandlungen erforderlich gemacht.
In dem Fall hatte ein heute 58-jähriger Elektriker 2008 das Krankenhaus in Brilon aufgesucht. Dort erhielt er zur Behandlung eines Tinnitus einige Infusionen über eine Venenkanüle. Nachdem dem Entfernen der Kanüle erlitt der Kläger die besagte MRSA-Infektion. Die Folgen: Er litt über Monate unter heftigen Schmerzen und zog sich schließlich einen Abzess zu, der operativ versorgt werden musste. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925191.klinik-zahlt-schmerzensgeld-nach-keiminfektion.html