nd-aktuell.de / 27.02.2014 / Gesund leben / Seite 10

Kein Fußballspiel bei Beinverletzung

Berlin. Wer krank geschrieben ist, darf seine Genesung nicht gefährden. »Einkaufen mit einer Beinverletzung ist kein Problem, damit Fußball zu spielen wäre es schon«, erklärt Nils von Bergner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Unterschied in der »Apotheken Umschau«. Arbeitsgerichte bewerten die Rechte der Arbeitnehmer in der Regel sehr hoch. Ein Beschäftigter muss seine Pflichten schon sehr krass verletzen, um einen berechtigten Anlass zur Kündigung zu liefern. Sehr häufige und lange Krankheitszeiten können in bestimmten Fällen aber durchaus eine Kündigung begründen. Dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass seine Interessen schwerwiegend beeinträchtigt sind. Wer sich umgekehrt früher als vom Arzt vorhergesehen fit fühlt und wieder arbeiten gehen möchte, sollte die AU-Bescheinigung vom Arzt ändern lassen. Sonst könnte sich die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall weigern, die Kosten zu tragen. nd