nd-aktuell.de / 27.02.2014 / Politik / Seite 1

Beamtete Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Disziplinarstrafe für Pädagogin / Menschenrechtskonvention sieht Streikrecht auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes vor

Leipzig. Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'. Die Richter bestätigten damit im konkret verhandelten Fall auch die Disziplinarstrafe für eine beamtete Lehrerin, die sich an Streikaktionen beteiligt und gegen die Strafe geklagt hatte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht jedoch in der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Streikrecht auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes, sofern sie nicht hoheitlich im Namen des Staates tätig sind. Die Leipziger Richter hatten nun zu prüfen, ob diese Rechtsprechung auch deutsche Beamte betrifft. Hintergrund ist die Klage einer ehemals beamteten, inzwischen aber aus dem Schuldienst ausgeschiedenen Lehrerin. Gegen sie war wegen der Teilnahme an Streikaktionen eine Disziplinarmaßnahme verhängt worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die dagegen gerichtete Klage abgewiesen.

Strittiger Punkt, das zeigte die Verhandlung, war vor allem die Definition von Status und Funktion beamteter Lehrer auch im Vergleich zu anderen Beamten. Der Senat warf die Frage auf, ob die Menschenrechtskonvention nicht in allen Ländern gleichermaßen angewendet werden sollte. Das Land NRW, damaliger Dienstherr der Lehrerin, argumentierte dagegen unter anderem damit, dass in anderen Ländern auch Angestellte des öffentlichen Dienstes unter das Disziplinarrecht fielen, in Deutschland aber nur Beamte, was die Vergleichbarkeit erschwere.

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, war schon vor der Verhandlung davon ausgegangen, dass das Streikverbot Bestand haben werde. »Das ist ein ausgewogenes Verhältnis, was der Beamte an Rechten und Pflichten hat«, sagte er im ARD-»Morgenmagazin«. Das gilt aus seiner Sicht auch für Lehrer, auch wenn diese eine andere Funktion als etwa Polizisten haben. Auch der Präsident des Lehrerverbandes, Josef Kraus, sprach sich in der ARD gegen ein Streikrecht für beamtete Lehrer aus. Der Staat sorge für ein vernünftiges Auskommen der Lehrer, dafür dürfe er als Gegenleistung verlangen, dass diese auf gewisse Rechte verzichteten. dpa/nd