Gericht stoppt Bauarbeiten in Tempelhof

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag die aufschiebende Wirkung der Klage des Berliner Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die umstrittene Baugenehmigung des Senats für den Bau des Wasserbeckens, der geplanten Aufschüttung einer »Landform« zwischen den beiden Landebahnen und den Bau eines Rundweges auf dem Tempelhofer Feld angeordnet. Landeschef Tilmann Heuser sieht darin eine Bestätigung der BUND-Kritik an der Parkplanung des Senats. Im November hatte der BUND Klage gegen die genannten Bauvorhaben eingereicht, da die im Umwelt- und Planungsrecht vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung von Alternativen missachtet worden sei und insbesondere Landform und Rundweg zu gravierenden Eingriffe in wertvolle und gesetzlich geschützte Biotope führen würden. nd

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