Videobefragung für Vergewaltigte
Karlsruhe. Vergewaltigte Frauen müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in jedem Fall vor Gericht aussagen. Droht ihnen bei einer Zeugenvernehmung im Gerichtssaal eine erneute Traumatisierung, muss ihr Wunsch nach einer Videobefragung in einem anderen Saal genau geprüft werden. Andernfalls könne das Grundrecht der Zeugin auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden, entschieden die Verfassungsrichter in Karlsruhe. epd/nd
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