Beamte müssen Öko-Strom-Anlagen als Nebentätigkeit melden
Brandenburgs Beamte müssen sich den privaten Betrieb einer Öko-Strom-Anlage als außerdienstliche Nebentätigkeit genehmigen lassen. Dies geht aus einem Schreiben des Potsdamer Innenministeriums hervor, das rund 21 000 Lehrer erhielten, berichtet die »Welt«. Nach Angaben des Innenministeriums richtet...
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