Tebartz strafrechtlich wohl nicht schuldig

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Limburg. Im Prüfbericht zu den explodierenden Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz werden Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen. »Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen«, zitierte die »Welt am Sonntag« einen der Verfasser des Prüfberichtes. Zu möglichen Schlussfolgerungen aus dem Bericht sagte der Verfasser: »Die Sachargumente sprechen nicht für Tebartz-van Elst, aber auch nicht für das Domkapitel, das mitverantwortlich ist.« Papst Franziskus hatte Tebartz-van Elst im vergangenen Oktober nach heftiger öffentlicher Kritik an den explodierenden Baukosten für seine Residenz vorläufig vom Dienst beurlaubt. Die Bischofskonferenz setzte eine Untersuchungskommission ein. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hatte am Freitag bekanntgegeben, dass ihm der Prüfbericht der Kommission vorliege und in den kommenden Wochen analysiert werde. epd/nd

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